normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Wichtiges kurz erläutert:

 

A

 

ADS (= Aufmerksamkeits-Defizit-Störung)

ADS ist eine, bereits im Kindesalter beginnende psychische Störung, die sich primär durch leichte Ablenkbarkeit und geringes Durchhaltevermögen auszeichnet. Von einer Aufmerksamkeitsdefizit-Störung (ADS) spricht man, wenn ein Kind länger als sechs Monate sowohl im Kindergarten oder in der Schule (Gruppensituationen) als auch zu Hause durch ausgeprägt unaufmerksames und impulsives Verhalten aufgefallen ist.

 

ADHS (= Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung)

Kommen zur ADS motorische Unruhe und übermäßiger Bewegungsdrang (Hyperaktivität) hinzu, dann wird von einer ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-

Hyperaktivitäts-Störung) gesprochen.

 

Antolin

Unter www.antolin.de können keine Bücher gelesen oder heruntergeladen werden.

Antolin...

  • ist ein innovatives Online-Portal zur Leseförderung von Klasse 1 bis 10.
  • bietet Quizfragen zu Kinder- und Jugendbüchern, die die Schüler/-innen online beantworten können.
  • fördert die Schüler/-innen auf ihrem Weg zum eigenständigen Lesen und in der Entwicklung der eigenen Leseidentität.
  • eignet sich zur sinnvollen Differenzierung.
  • verbindet das Lernen in der Schule mit dem Lesen am Nachmittag.
  • bietet Lehrkräften aussagekräftige Informationen zum Textverständnis und zur Leseleistung ihrer Schüler/-innen.

 

 

 

 

Befreiung vom Unterricht

* Einzelne Fächer:

   Unterrichtsbefreiung von einzelnen Fächern oder Arbeitsgemeinschaften 

   erfolgt durch den Schulleiter nur in begründeten Ausnahmefällen nach

   schriftlichem Antrag.

* Einzelne Unterrichtsstunden:

   Erfolgt nach Absprache durch die betreffende Lehrkraft.

* Schulveranstaltungen und Unterrichtstage:

   Erfolgt nur aus zwingenden Gründen nach Absprache durch den Schulleiter.

  

Beurlaubung

Beurlaubung wird nur in Ausnahmefällen aus zwingenden Gründen ( z.B. Kuraufenthalte) durch den Schulleiter erteilt. Ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung durch die Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden.

 

Bushaltestellen

Wenn Sie Ihr Kind an der Bushaltestelle abholen, warten Sie bitte nicht auf der gegenüberliegenden Seite. Die Kinder werden so veranlasst, vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße zu laufen.  

 

 

D

 

Dyskalkulie

Dyskalkulie ist der wissenschaftliche Begriff für die Rechenschwäche bzw. Rechenstörung. Von Dyskalkulie spricht man, wenn anhaltende Schwierigkeiten im Erfassen rechnerischer Sachverhalte, im Umgang mit Zahlen und in der Bewältigung von Rechentechniken vorliegen, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar sind. Die Schwierigkeiten betreffen vor allem die grundlegenden Rechenfertigkeiten (Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division) und weniger die abstrakteren mathematischen Fertigkeiten, die etwa für Algebra, Trigonometrie und Geometrie benötigt werden.

Bei einer Dyskalkulie wird kein Nachteilsausgleich gewährt

 

 

E

 

Elternsprechtag

In jedem Schulhalbjahr wird ein Elternsprechtag abgehalten, an dem die Eltern die Lehrer, die in der Klasse ihrer Kinder unterrichten, sprechen können. Ort und Zeit werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vom Schulleiter schriftlich mitgeteilt.

Der Elternsprechtag ist für berufstätige Eltern gedacht, um auch ihnen die Möglichkeit des Gespräches zu geben. Eltern, die während der Sprechstundentermine Zeit haben, sollten die Sprechstunden nutzen, da hier viel mehr Zeit zum Besprechen bleibt.

 

 

F

 

Frühaufsicht

Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt sowohl im Schulhaus Kirchlauter als auch im Schulhaus Neubrunn erst um 7.25 Uhr.

Bitte achten Sie darauf, die Kinder nicht früher in die Schule zu schicken.

 

 

H

 

Hausschuhe

Die Kinder tragen in den Wintermonaten während der Unterrichtszeit Hausschuhe.

 

 

I

 

Informationsabend

 

 

K

 

Krankmeldungen 

Eine Krankmeldung muss am Krankheitstag telefonisch am Morgen bis spätestens 7.50 Uhr in der Schule unter folgenden Telefonnummern durch die Erziehungsberechtigten erfolgen:

Klasse 1 A:               09536-282

Klasse 2 A:               09536-921322

Klasse 3 A und 4A:   09536-292 

Eine Krankmeldung durch andere Kinder, außer sie erfolgt in schriftlicher Form, hat keine Gültigkeit.

Im Falle der telefonischen Krankmeldung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

Bei einer Erkrankung von drei oder mehr Unterrichtstagen bittet die Schule um Vorlage eines ärztlichen Attests.  

 

L

 

Leitbild

Ein schulisches Leitbild gibt Lehrern, Schülern und Eltern eine Orientierung und vermittelt Grundideen, Ziele und Handlungsweisen einer Schule. Unser Leitbild finden Sie unter dem Punkt "Schwerpunkt".   

 

Legasthenie

Legasthenie ist eine Störung des Lesens und Rechtschreibens, die entwicklungsbiologisch und zentralnervös begründet ist. Die Lernstörung besteht trotz normaler oder auch überdurchschnittlicher Intelligenz und trotz normaler familiärer und schulischer Lernanregungen. Die Beeinträchtigung oder Verzögerung beim Erlernen grundlegender Funktionen, die mit der Reifung des zentralen Nervensystems verbunden ist, hat demnach biologische Ursachen, deren Entwicklung lange vor der Geburt des Kindes angelegt oder durch eine Schädigung im zeitlichen Umkreis der Geburt bedingt ist." (aus der KMBek vom 16.11.99)
Im Gegensatz zur anhaltenden Lese- und Rechtschreibstörung können Schüler ein vorübergehendes legasthenes Erscheinungsbild aufweisen, das auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen ist. Ursache dafür kann z.B. eine Erkrankung, eine besondere seelische Belastung oder ein Schulwechsel sein.

Schülerinnen und Schüler mit einer gutachterlich festgestellten Legasthenie (durch Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, sozialpädiatrische Zentren mit interdisziplinärer Zusammensetzung, Kinderärzte mit kinder- und jugendpsychiatrischer Weiterbehandlung, approbierte psychologische Psychotherapeuten, approbierte Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten) oder einer attestierten Lese-Rechtschreibschwäche (durch Schulpsychologen) erhalten an allen bayerischen Schulen einen Nachteilsausgleich in bestimmten Fachbereichen.

 

LRS (= Lese-Rechtschreib-Schwäche)

LRS ist die massive und lang andauernde Störung des Erwerbs der Schriftsprache. Legastheniker haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen in geschriebeneSprache und umgekehrt. 

Schülerinnen und Schüler mit einer attestierten Lese-Rechtschreibschwäche (durch Schulpsychologen) erhalten an allen bayerischen Schulen einen Nachteilsausgleich in bestimmten Fachbereichen.  

 

 

R

 

Radfahrprüfung

Im 4. Jahrgang findet in der Jugendverkehrsschule Knetzgau die praktische Ausbildung zum verkehrssicheren Radfahren statt.

 

Rauchverbot

Das Rauchverbot gilt an allen Schulen (Art.80 Abs. 5 BayEuG).

Es gilt in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände und zwar für alle:

Lehrer, Schüler, Mitarbeiter und Besucher.

 

 

S

 

Schülerlotsen

Auch im laufenden Schuljahr werden die Bushaltestellen in Kirchlauter, Neubrunn, Breitbrunn und Kottendorf wieder von engagierten Müttern, Vätern, Großeltern oder Mitbürgern, die sich als Schülerlotsen bereitstellen, gesichert. Wir bedanken uns bei diesen an dieser Stelle recht herzlich.

 

Schulberatung

Die Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, den Erziehungsberechtigten bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder zu helfen und sie in Fragen der Schullaufbahn und Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend der Anlagen und Fähigkeiten des einzelnen Schülers zu beraten. Den Schulen stehen bei dieser Aufgabe Beratungslehrer (Herr Christian Terwart), Schulberater und Schulpsychologen zur Seite.

  

Schulfruchtprogramm

Wir beteiligen uns auch im laufenden Schuljahr wieder am Schulfruchtprogramm, einer Initiative der bayerischen Staatsregierung, die mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt wird.

Das Schulfruchtprogramm in Bayern soll die Wertschätzung von Obst und Gemüse bei Kindernsteigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.

Jeder Schüler erhält einmal pro Woche (jeden Montag) kostenlos Obst oder Rohkost mit saisonalen und regionalen Schwerpunkten. Dazu sind wir eine Kooperation mit dem Lebensmittelgeschäft des Händlers Herrn Helmreich (REWE Ebelsbach) eingegangen.

 

Schulversäumnisse

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder einer sonstigen schulischen Veranstaltung der Schule teilzunehmen (z.B. bei Krankheit, übertragbaren Krankheiten, plötzlicher Ausfall von Schulbus oder sonstigen Verkehrsmitteln, Ungangbarkeit des Schulweges), muss die Schule unverzüglich unter Angaben des Grundes verständigt werden.

Bei nicht vorliegender Entschuldigung ist die Schule verpflichtet, sich gegebenenfalls unter Einschaltung der Polizei nach dem verbleib der Kinder zu erkundigen. Eine schriftliche Entschuldigung (Entschuldigungszettel sind beim Klassenleiter erhältlich) mit Angaben des Grundes ist nachzureichen.

Bei einer Erkrankung von mehr als zehn Unterrichtstagen kann die Schule ein ärztliches Zeugnis verlangen.

 

Schulwegsicherheit

Bitte legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind genau fest, bei welchen Personen Ihr Kind im PKW mitfahren darf.

Zuständig für die Schulfahrten mit den Bussen ist ausschließlich das Busunternehmen Hümmer. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass die Kinder nur in Busse dieses Unternehmens zusteigen dürfen.

 

Schwimmen

Da an unserer Schule kein Schwimmunterricht stattfindet, veranstalten wir jeden Sommer einen gemeinsamen Schwimmtag im Freibad in Ebern. Hierbei haben die Kinder aller Klassen auch die Möglichkeit, die notwendige Schwimmleistung für das Sportabzeichen abzulegen.

  

Sportabzeichen

Mit großem Erfolg nehmen die Schülerinnen und Schüler unserer Schule jedes Jahr am Sportabzeichen-Wettbewerb teil.

 

Sportunterricht

Bitte beachten Sie, dass

   - an Tagen mit Sportunterricht kein Schmuck getragen werden soll und

   - im Sportunterricht feste Turnschuhe wichtig sind, damit der Fuß Ihres   

     Kindes mehr Halt hat und damit die Verletzungsgefahr verringert wird.

Die Kinder der 3. und 4. Klassen nehmen ihre Turnbeutel am Tag des Sportunterrichts aus Hygienegründen wieder mit nach Hause.

  

 

U

 

Unterschriften

Alle schriftlichen, benoteten Probearbeiten und Lernzielkontrollen müssen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Unterschrift drückt lediglich die Kenntnisnahme, nicht ein Einverständnis mit der Note oder den Inhalten aus.

Ebenso müssen alle Informationsbriefe an Eltern unterschrieben werden, in denen eine Kenntnisnahme von Seiten der Schule erwünscht war. So soll sichergestellt werden, dass auch alle die an sie gerichteten Informationsschreiben erhalten haben.

Schriftliche Informationen durch die Lehrkraft an die Eltern sollten auch unterschrieben werden.

 

Unfälle auf dem Schulweg

Bei Unfällen auf dem Schulweg und in der Schule sowie bei der Teilnahme an den verbindlichen Veranstaltungen der Schule ist ihr Kind gegen Personenschäden versichert. Bei Unfällen wird gebeten, sofort die Schule zu benachrichtigen. Unfallanzeige ist auch an die Krankenkasse sofort zu erstatten.  

 

 
W

 

Wissenswertes

Wir sind bemüht, Sie "auf dem Laufenden zu halten". Die Terminliste unserer Homepage wird ständig aktualisiert. Wichtiges erfahren Sie auch über Elternbriefe, die von der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung regelmäßig geschrieben werden.

 

 

Z

 

Zeugnisse

* Zwischenbericht:

   Die Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4 erhalten am letzten

   Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar eine  

   Zwischeninformation zum Leistungsstand (18. Januar 2013).

* Zwischenzeugnis:

   Es wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar

   ausgegeben (22. Februar 2013). 

   Das Zwischenzeugnis ist nach der Bestätigung der Kenntnisnahme an den

   Klassenleiter zurückzugeben. Die Erziehungsberechtigten erhalten das

   Zeugnis sofort zurück.

* Übertrittszeugnis:

   Für den Übertritt nach dem 4. Jahrgang gilt seit dem Schuljahr 2008/09

   folgende Regelung: Alle Schüler erhalten am ersten Unterrichtstag des

   Monats Mai ein Übertrittszeugnis (2. Mai 2013). 

   Es ersetzt in der 4. Jahrgangsstufe das Zwischenzeugnis.

* Jahreszeugnis:

   Es wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben (30. Juli 2013).

 

Bei minderjährigen Schülern muss ein Erziehungsberechtigter die Kenntnisnahme auf dem Zeugnis durch eigenhändige Unterschrift bestätigen. In der ersten Jahrgangsstufe enthalten das Zwischenzeugnis und das Jahreszeugnis, in der zweiten Jahrgangsstufe nur das Zwischenzeugnis keine Zeugnisnoten der einzelnen Fächer, sondern jeweils einen zusammenfassenden Bericht.

Alle Zeugnisse der Jahrgangsstufe 1 bis 4 enthalten Bemerkungen im Sozialverhalten und im Arbeitsverhalten. Die Zeugnisnoten in Deutsch und Mathematik ab Jahrgangsstufe 2 werden durch kurze Stichwörter näher erläutert.