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Schulrecht

 

Schulrecht

Grundschule Kirchlauter - Neubrunn

 

 

Präambel

 

Erstmals haben alle Mitglieder der Schulgemeinschaft der Grundschule Kirchlauter-Neubrunn im Schuljahr 2001/2002 ein Schulrecht ausgearbeitet und die Gültigkeit beschlossen.

Im Laufe dieses Schuljahres wurde es nun kritisch hinterfragt. Schüler, Eltern und Lehrer haben es gemeinsam weiterentwickelt und auf aktuelle Erfordernisse zugeschnitten.

 

Mit unserem Schulrecht kann soziales Lernen in der Schule begleitet werden. Es gibt allen eine Hilfe zur persönlichen Mitverantwortung. Feste Regeln erleichtern den Umgang mitein-ander.

 

Das Schulrecht bietet allen eine klare Richtlinie, an der jeder sein Verhalten messen kann. Dadurch entsteht Sicherheit. Die Regeln sollen dabei helfen, für sich und andere Verant-wortung zu übernehmen. Alle lernen, dass sie die Konsequenzen ihres Handelns tragen müssen. Außerdem erhalten Betroffene Unterstützung und BeobachterInnen werden zum Helfen aufgerufen. Mögliche Maßnahmen zur Wiedergutmachung werden genannt.

 

Wir erhoffen uns von der Umsetzung unseres Schulrechts einen fairen Umgang miteinander und die Grundlage für ein gutes Schulklima.

 

Das Schulrecht muss regelmäßig überarbeitet werden. Daran beteiligen sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.

 

Jedes Mitglied unserer Schulfamilie ist aufgefordert, dieses Regelwerk zu unterschreiben, es damit anzuerkennen und sich danach zu richten.

 

 [Schulrecht Seite 1]

 

 [Schulrecht Seite 2-8]

 

 Fassung: Juli 2005