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Information Schuleinschreibung

Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2019

 

I.    Schulanmeldung an  der Grundschule

A Dienstag, dem 19. März 2019                                    findet  in der  Zeit von   14.00          Uhr bis   16.00         Uhr und von _        Uhr bis _         Uhr im Gebäude der    Grundschule Kirchlauter

Haßbergstr. 4

96166 Kirchlauter

 

die Schulanmeldung statt.

 

Anzumelden  sind alle Kinder, die am 30. September dieses Jahres sechs Jahre  alt sein werden, also spätestens am 30. September 2013 geboren sind. Anzumelden  sind ferner  alle  Kinder, die im vorigen  Jahr  vom  Besuch der  Grundschule zurückgestellt  worden  sind; der  Zurückstellungsbescheid ist

dabei  vorzulegen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht  auch  dann, wenn  die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der  Grundschule zurück­

stellen zu lassen.

Ein Kind kann  auf  Antrag der   Erziehungsberechtigten zur  Schulaufnahme angemeldet werden, wenn   es  nach  dem   30.  September 2013 geboren ist und auf Grund  der  körperlichen,  sozialen  und geistigen  Entwicklung zu erwarten ist, dass  es mit Erfolg am  Unterricht teilnehmen  wird. Bei einem  Kind, das  nach dem  31. Dezember 2019' sechs  Jahre alt  wird,  ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Kinder müssen an  der  öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie  wohnen, oder  an einer staatlich genehmigten privaten  Grund­ schule angemeldet werden. Das gilt auch dann,  wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses  beantragen  wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen  persönlich mit  dem   Kind  zur Schulanmeldung kommen.  Wenn  sie verhindert sind, sollen sie einen  Vertreter beauftragen, das  Kind zur Schulanmeldung zu bringen,  und diesem  eine  entsprechende Vollmacht schriftlich erteilen.

Kinder, die bei der  Schulanmeldung nicht vorgestellt  werden  können, dürfen  schon vorher  schriftlich angemeldet werden. Sie müssen bis spätestens

l. Juni angemeldet sein.

Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter  müssen  bei der  Schulanmeldung die  nach  dem  Anmeldeblatt erforderlichen Angaben  machen  und durch  Vorlage  der  Geburtsurkunde belegen . Evtl. vorhandener  Sorgerechtsbeschluss und Scheidungsurkunde sind mitzubringen.

Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden,  so  müssen sie die  Anmeldung  im gegenseitigen Einverständnis  vornehmen. in der  Regel genügt zum Nachweis  hierfür die Unterschrift eines  Erziehungsberechtigten auf  dem  Anmeldeblatt. in Zweifelsfällen und  beim Antrag  auf Schulaufnahme soll jedoch der  andere  Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen.

Kinder, die in einem  Heim untergebracht sind, können  auch  von  der  Heimleitung angemeldet werden.

 

II.   Bescheinigungen Gesundheitsamt

Bei der  Anmeldung  sollen vorgelegt werden:

die Bescheinigung  über die Teilnahme des  Kindes an der Schuleingangsuntersuchung ggfs. Nachweis  über  eine Sprachstandserhebung der  Kindertagesstätte.

 

111. Anmeldung von  Kindern mit nichtdeutseher MuHersprache

Zur  Anmeldung sollten  neben der  Geburtsurkunde zur  Erleichterung der   Formalitäten  der   Pass  und  die  Meldebescheinigung mitgebracht werden.

Bei der  Anmeldung  sind Angaben über  den  Besuch eines  Kindergartens oder  Vorkurses erforderlich.

 

IV. Schulanmeldung an Förderzentren

 

Die Anmeldung  für  Kinder mit sonderpädagogischem  Förderbedarf erfolgt  an  einem  öffentlichen  oder   privaten  Förderzentrum mit dem  Förder­ schwerpunkt, in dem  der  wesentliche  Förderbedarf des  Kindes liegt. Soll eine  Aufnahme an  einem  öffentlichen  Förderzentrum erfolgen, ist die Anmeldung  an  der  Schule vorzunehmen, in deren Sprengel  das  Kind seinen  gewöhnlichen Aufenthalt  hat.

Ärztliche Zeugnisse,  Stellungnahmen aus  der  vorschulischen  Förderung und  andere Gutachten, die für die schulische Förderung von  Bedeutung sein können,  sollen mitgebracht werden.

 

V.   Schulanmeldung ist Pflicht

Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung  eines  Schulpflichtigen ohne  berechtigten Grund  vorsätzlich  oder fahrlässig  unter­

lassen,  können  nach  Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 des  Bayer. Gesetzes über  das  Erziehungs-  und  Unterrichtswesen  mit Geldbuße belegt  werden.

 

 

VI. ln der Gemeinde/Im Schulverband _,_K i'-'-rc h._..la..,u...,_t"_"e"_, r

den  Schulsprengeln: Grundschule Kirchlauter Haßbergstraße 4, 96166 Kirchlauter

 

 

 

folgende Förderzentren:

Dominikus-Savio-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum

Georg-Nadler-Straße  3, 96106 Ebern

 

 

 

 

_K,__-=ir-c=_h, ,_la=u=te'-'r------:-::c--,--------,  den    24.01.2019

{Ort)                                                                                          {Datum)

 

_         bestehen folgende Grundschulen mit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rektorin Claudia Gigglberger

{Unterschrift/ en)

 

 

Nr. 64. Verlog J. Mo;ß GmbH, Postloch 260152, 80058  München, Nochdruck verboten {18119)